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   LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09   

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LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09 (https://dejure.org/2009,9596)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2009 - 2 Sa 992/09 (https://dejure.org/2009,9596)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2009 - 2 Sa 992/09 (https://dejure.org/2009,9596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Interessenausgleich mit Namensliste - soziale Auswahl nach Altersgruppen - Verkennung des Betriebsbegriffs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG; §§ 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 5 Satz 1 und 2, 1 Abs. 4 KSchG, 102 Abs. 1 BetrVG
    Interessenausgleich mit Namensliste - soziale Auswahl nach Altersgruppen - Verkennung des Betriebsbegriffs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl unter Beschränkung auf den mit einem Betriebsrats ausgestatteten Einzelbetrieb; europarechtliche Zweifel an der Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl unter Beschränkung auf den mit einem Betriebsrats ausgestatteten Einzelbetrieb; europarechtliche Zweifel an der Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Wichtig ist, dass mit der Unterzeichnung die beiden Dokumente als einheitliche Urkunde äußerlich erkennbar werden (BAG vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05, NZA 2007, 266 unter Bezugnahme auf BGH vom 13.11.1963 - V ZR 8/62, BGHZ 40, 255).

    Wird die Namensliste erst nachträglich erstellt und sodann mit dem bereits vorhandenen Interessenausgleich verbunden, kann dies der Annahme einer einheitlichen Urkunde entgegenstehen (BAG vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/5, NZA 2007, 266).

    Der Entscheidung des BAG vom 06.07.2006 (2 AZR 520/05, NZA 2007, 266) lag eine ganz andere Fallgestaltung zugrunde, denn dort war der Interessenausgleich vom 27.01.2004 nachträglich mit der später gebildeten Namensliste vom 16. Juni 2004 verbunden worden.

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06

    Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Auch bei fehlerhaften Auswahlüberlegungen kann das Ergebnis gemessen an den Maßstäben des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG richtig sein (BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 405/06, DB 2008, 1688; BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 473/05, NZA 2007, 504).

    Der aufgrund der Auswahlrichtlinie ermittelte geringfügige Punkteabstand zwischen dem Kläger und dem Mitarbeiter S4 kann bezüglich der sozialen Schutzwürdigkeit einen deutlichen Unterschied zugunsten des Klägers nicht begründen (vgl. BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 405/06, DB 2008, 1688).

    Auch dann, wenn die Betriebsparteien eine Auswahlrichtlinie gemäß § 1 Abs. 4 KSchG vereinbart haben, erfolgt die Überprüfung der sozialen Auswahl nach den gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG (vgl. BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 405/06, DB 2008, 1688).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Aus europarechtlichen Gründen bestehen Zweifel, ob der Auffassung des BAG (06.11.2008 - 2 AZR 523/07), die Bildung von Altersgruppen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sei nach den §§ 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele (Wettbewerbsinteressen eines einzelnen Unternehmens) gerechtfertigt, gefolgt werden kann (vgl. EuGH vom 05.03.2009 - C-388/07 Age Concern England m.Anm. von Roetteken jurisPR-ArbR 22/2009 Anm. 1).

    Die Anknüpfung an das Alter stellt eine unmittelbare Diskriminierung gemäß § 1 AGG dar, die gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 7, 10 AGG nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit der unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters gemäß Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000 legitime Ziele verfolgt werden und die zur Erreichung dieses Ziels eingesetzten Mittel objektiv angemessen und erforderlich sind (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 [Age Concern England], NZA 2009, 305; EuGH vom 16.10.2007 - RS.C-411/05 "Palacios de la Villa", NZA 2007, 1219 und neuerdings EuGH vom 19.01.2010 - C-555/07, EzA-Schnelldienst 2/2010).

    Ob die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eines einzelnen Unternehmens dem Allgemeinwohlinteresse dient und damit an das Alter anknüpfende Ungleichbehandlungen rechtfertigen können, ist höchst zweifelhaft (vgl. dazu von Roetteken, ZTR 2008, 350; ders. Anm. zu EuGH vom 05.03.2009 - C-388/07, jurisPR-ArbR 22/2009 Anm. 1).

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Dazu gehört auch die Frage, ob Arbeitnehmer einer anderen Betriebsstätte in die soziale Auswahl einzubeziehen sind (BAG vom 21.09.2006 - 2 AZR 284/06, juris; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 879/06, NJW 2008, 2940).

    Solange wie hier gut nachvollziehbare und nicht auf Missbrauch zielende Gründe für die Eingrenzung der vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Betrieb sprechen, für den der Betriebsrat gewählt worden ist, kann von einer grob fehlerhaften sozialen Auswahl i.S.d. § 1 V Satz 2 KSchG nicht gesprochen werden (vgl. BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 879/06, NJW 2008, 2940).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Dem Schriftformerfordernis ist Genüge getan, wenn die Namensliste nicht selbst Bestandteil des Interessenausgleichs, sondern diesem als Anlage beigefügt ist, wenn Interessenausgleich und Namensliste eine einheitliche Urkunde bilden (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02, NZA 2006, 64).

    b)Schließlich ist anerkannt, dass die Namensliste auch getrennt vom Interessenausgleich erstellt werden kann, wenn sie nur von den Betriebsparteien unter Bezugnahme auf den Interessenausgleich gesondert unterschrieben worden ist (BAG vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06, NZA 2008, 103; BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Aus europarechtlichen Gründen bestehen Zweifel, ob der Auffassung des BAG (06.11.2008 - 2 AZR 523/07), die Bildung von Altersgruppen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sei nach den §§ 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele (Wettbewerbsinteressen eines einzelnen Unternehmens) gerechtfertigt, gefolgt werden kann (vgl. EuGH vom 05.03.2009 - C-388/07 Age Concern England m.Anm. von Roetteken jurisPR-ArbR 22/2009 Anm. 1).

    Es war insbesondere nicht entscheidungserheblich, ob der Auffassung des Zweiten Senats des BAG (BAG vom 06.11.2008 - 2 AZR 523/07, DB 2009, 626), die Bildung von Altersgruppen sei gemäß § 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele gerechtfertigt, gefolgt werden kann.

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Ein Kündigungsschutzrechtsstreit wird gemäß § 240 Satz 1 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, weil eine Kündigungsschutzklage die Insolvenzmasse betrifft, denn von ihrem Ausgang hängen vermögensrechtliche Ansprüche ab (BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 563/05, ZIP 2007, 745; LAG Hamm vom 25.04.2007 - 2 Sa 945/06, NZA-RR 2008, 198).

    Da Arbeitsverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen, können von der vorliegenden Kündigungsschutzklage Masseverbindlichkeiten betroffen sein, weil von der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der Kündigung abhängt, ob das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus fortbesteht (Zwanziger, Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung, 3. Aufl., § 185 Rdnr. 19; Gottwald-Heinze/Bertram, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl., § 106 Rdnr.158; BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 563/05, ZIP 2007, 745).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    b)Schließlich ist anerkannt, dass die Namensliste auch getrennt vom Interessenausgleich erstellt werden kann, wenn sie nur von den Betriebsparteien unter Bezugnahme auf den Interessenausgleich gesondert unterschrieben worden ist (BAG vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06, NZA 2008, 103; BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02, AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 Namensliste).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Der in Verkennung des Betriebsbegriffs gewählte Betriebsrat kann seine Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß den §§ 106 ff und §§ 111 ff BetrVG weiterhin wirksam ausüben (BAG vom 27.06.1995 - 1 ABR 62/94, NZA 1996, 164).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
    Bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes hätte sich die soziale Auswahl allerdings auf den gesamten Betrieb und damit auch auf die Betriebsstätte in O3 erstrecken müssen (vgl. BAG vom 29.11.2007 - 2 AZR 763/06, ZIP 2008, 1598).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 25.04.2007 - 2 Sa 945/06

    Aufnahme des Kündigungsschutzverfahrens durch klagenden Arbeitnehmer gegen

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10

    Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten

    Die Berufungskammer vertritt die Auffassung, dass eine Altersgruppenbildung auch aus europarechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (vgl. auch BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - aaO; zweifelnd LAG Hamm 11. November 2009 - 2 Sa 992/09 - NZA-RR 2010, 410; ArbG Siegburg 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 - DB 2010, 1466).
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